Schutzverglasung für Lebensmittelverkauf aus Glas
Details: Niesschutz nach Hygienerichtlinien
§§ 3-8 Lebensmittelhygieneverordnung
Wir fertigen Express in unserer Glasschleiferei Hygienschutz oder Niesschutze aus Glas, rahmenlos oder mit Aluminium V2A ähnlich eloxierten Profilen.
Die Hygienevorschrift LMHV schreibt vor, das Lebensmittel in Imbisse, Gaststätten, Restaurants, Eiskafe oder Getränkestand weder angehaucht, angehustet oder angeniest werden dürfen. Somit werden unsere Niesschutz aus Glas der Lebensmittelhygiene gerecht. Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln.
Unsere Hustenschutz sind hitzebeständig bis 150 K, kratzfester wie andere Acrylhygieneschutze aus Kunststoff (Kratzer machen Acrylabdeckungen matt, unansehnlich und unapetitlich) und sind auf Verkehrsflächen bis 2 m gemäß der Werkstättenverordnung, Gaststättenverordung aus Sicherheitsglas gefertigt und zugelassen.
Wir empfehlen vor Bestellung, genau die Diemensien des Hygieneschutzes mit Ihren Lebensmittelkontrolleur zu besprechen.
Abmahnungen
K E I N E A B M A H N U N G O H N E K O N T A K T !
Im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen jeglicher Art aus urheber-, wettbewerbsrechtlichen sowie markenrechtlichen Angelegenheiten bitten wir, zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreitigkeiten, Abmahnungen und Kosten, uns umgehend zu kontaktieren. Falls Ansprüche der oben genannten Art reklamiert werden, sagen wir bereits hier vor einer endgültigen rechtsverbindlichen Klärung Abhilfe zu, durch die eine eventuelle Wiederholungsgefahr verbindlich ausgeschlossen ist. Eine dennoch ergehende Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme würde sodann wegen Nichtbeachtung einer Schadensminderungspflicht zurückgewiesen. Bei in diesem Sinne unnötigen bzw. unberechtigen Abmahnungen und Folgemaßnahmen würde mit einer negativen Feststellungsklage beantwortet.