Maschinenschutzverglasungen
tauschen wir bei Bearbeitungszentren, Drehmaschinen, ortsfeste Schleifmaschinen und hydraulische Prüfstände
Warum ?
Polycarbonat Maschinenschutzverglasungen verlieren seine Widerstandskraft wegen Bohröle und Kühlungsflüssigkeiten und sollten deshalb alle 5 Jahre gewechselt werden. Unsere OEM Verglasungen sind natürlich geprüft und entsprechen folgende DIN Normen :
- DIN EN 12417 Bearbeitungszentren
- DIN EN ISO 23125 Drehmaschinen
- DIN EN ISO 16089 ortsfeste Schleifmaschinen
- DGUV Information hydraulische Prüfstände
Mehr Erfahren Sie bei der DGUV-Information Schutzscheiben
an Werkzeugmaschinen der Metallbearbeitung: FB HM-040
Abmahnungen
K E I N E A B M A H N U N G O H N E K O N T A K T !
Im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen jeglicher Art aus urheber-, wettbewerbsrechtlichen sowie markenrechtlichen Angelegenheiten bitten wir, zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreitigkeiten, Abmahnungen und Kosten, uns umgehend zu kontaktieren. Falls Ansprüche der oben genannten Art reklamiert werden, sagen wir bereits hier vor einer endgültigen rechtsverbindlichen Klärung Abhilfe zu, durch die eine eventuelle Wiederholungsgefahr verbindlich ausgeschlossen ist. Eine dennoch ergehende Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme würde sodann wegen Nichtbeachtung einer Schadensminderungspflicht zurückgewiesen. Bei in diesem Sinne unnötigen bzw. unberechtigen Abmahnungen und Folgemaßnahmen würde mit einer negativen Feststellungsklage beantwortet.